Hier beantragst Du eine Ruhezeit für Deinen FITSEVENELEVEN-Vertrag. Für Urlaub kannst Du bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr pausieren – ohne Nachweis und ohne Gebühr. Bei Krankheit, Schwangerschaft oder Auslandsaufenthalt lade bitte einen Nachweis hoch. Den Grund wählst Du im nächsten Schritt.
Bitte wähle den FITSEVENELEVEN-Club aus, in dem Du Deinen Vertrag abgeschlossen hast.
Bitte gib die Daten ein, mit denen Du Deinen Vertrag abgeschlossen hast, damit wir ihn finden können.
Häufige Fragen
Alle Mitglieder mit einem aktiven Vertrag in einem FITSEVENELEVEN-Club. Ausgenommen sind Mitgliedschaften, die aus einem Ticket entstanden sind – sie können nicht pausiert werden. Bei Aktionsverträgen („Special“) ist während des beitragsfreien Bonuszeitraums keine Ruhezeit möglich, danach schon.
4 oder 8 Wochen pro Kalenderjahr – am Stück oder in zwei Blöcken à 4 Wochen. Du brauchst keinen Nachweis, und es fällt keine Gebühr an.
Bei Krankheit ein ärztliches Attest, bei Schwangerschaft ein ärztliches Attest oder Dein Mutterpass (andere Nachweise werden nicht akzeptiert), bei einem beruflichen oder studienbedingten Auslandsaufenthalt eine Bescheinigung (z. B. von Arbeitgeber oder Hochschule), einen Vertrag oder ein Ticket. Der beantragte Zeitraum muss dem Zeitraum auf dem Nachweis entsprechen. Möglich sind PDF, JPG, PNG oder HEIC bis 4 MB.
Nein. Während einer aktiven Ruhezeit ist kein Check-in im Club möglich. Die Zutrittssperre endet automatisch mit der Ruhezeit.
Deine Mitgliedschaft ruht, und Deine Vertragslaufzeit verschiebt sich um die Dauer der Ruhezeit nach hinten.
Unsere Mitgliederverwaltung prüft jeden Antrag. Die Bestätigung und die Freigabe bekommst Du per E-Mail an die Adresse, die in Deinem Mitgliedsprofil hinterlegt ist.
Ja. Schreib dazu bitte unserer Mitgliederverwaltung an support@fitseveneleven.de, ab wann Du wieder trainieren möchtest.
In Deiner Vertragsbestätigung oder in der App unter Studio → Selfservice → Mitgliedsdaten.